Alleinstellungsmerkmal

  • Gewährleistung einer individuellen und qualitativ hochwertigen Pflege über 24 h – tgl. incl. einer garantierten Wahlfreiheit aller möglichen Dienstleistungen.
  • Anspruchsvolle medizinische Pflege kann durch qualifiziertes Personal gewährleistet werden. (Klienten mit Querschnittslähmungen, Klienten mit Diabetes mellitus, Klienten mit apall. Syndrom, Klienten mit künstl. Ernährungsformen, beatmete Klienten…usw.)
  • Keine überwachende Pflege – wenn dies nicht erwünscht ist. Einsätze werden nur nach Vereinbarung durchgeführt bzw. ggf. in Notfallsituationen. Insbesondere wird eine qualifizierte Sterbebegleitung – wenn gewünscht – für Klienten und Angehörige angeboten.
  • Es besteht eine sehr gute Zusammenarbeit zu den niedergelassenen Ärzten, Spezialisten, Krankenhäusern und anderen Dienstleistern. Der Qualifizierungsgrad aller Mitarbeiter (bis hin zur Leitung) des Pflegedienstes ist optimal und auf dem neuesten Stand der Pflegewissenschaft.
  • Auch die Weiterqualifizierung – intern wie extern – ist nicht nur lt. Qualitätssicherungsgesetz vorgeschrieben sondern wird durch aktuelle Klientenbezüge von der Geschäftsleitung geplant und durchgeführt.
  • Die Erbringung von qualitätsgesicherter Betreuungsleistungen gemäß §45b SGB XI durch speziell geschulte Mitarbeiter, welche insbesondere im Umgang mit Klienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz geschult sind und den Umgang mit den Erkrankten beherrschen.